Das Bildungsministerium richtet sich mit einem Schreiben zu Ergänzende Hinweise für berufsbildende Schulen nach den Weihnachtsferien – Regelungen zu Praktika an die Schulleiterinnen und Schulleiter und reagiert damit auf die Frage, was der Lockdown für die Betriebspraktika bedeutet.
|
Aus- und Weiterbildung
Praktika trotz Lockdown weiter möglich
Das Bildungsministerium bekräftigt, dass die Durchführung der Praktika im Berufsvorbereitungsjahr, in der Berufsfachschule I und in der höheren Berufsfachschule weiterhin durch die Regelungen des EPoS-Schreibens vom 30.06.2020 gültig sind.
![123rf_markusgann](https://kita.rlp.de/fileadmin/_processed_/b/7/csm_Tb_Aus-Weiterbildung__123rf_markusgann__b9185864e7.jpg)
© 123rf_markusgann