| Corona

Informationen zu aktuellen Coronabestimmungen

Die in der Landesverordnung geregelte Maskenpflicht in Kitas entfällt. Das gilt sowohl für das Personal als auch für Besucher der Kita. Darüber hinaus entfallen unabhängig vom Immunstatus einer Person alle Nachweise in Bezug auf anlasslosen Testungen, sowohl für das Personal als auch für Besucherinnen und Besucher der Kita. Die Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz bleibt zunächst weiterbestehen. Hier gibt es keine Änderungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen. Weiterhin können Vertretungskräfte über die Maximalzeitregelung eingesetzt werden. Die neuen Coronaregeln können Sie dem Rundschreiben des Landesamtes und dem Elternschreiben entnehmen.

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