| Ganztagsschule

Hohes Tempo, hohe Qualität – Mit dem Start des Investitionsprogramm Ganztagsausbau kommen weitere Basismittel von 132,5 Millionen Euro zügig in die Ganztagsschulen

„Der Ausbau des Ganztagsschulangebotes ist für uns in Rheinland-Pfalz keine Pflichtaufgabe, sondern eine echte Herzensangelegenheit“, sagt Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.
Zu sehen ist eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit einer Lehrerin.
Eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit Lehrerin

Schon lange bevor der Bund den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 festgeschrieben hat, seien in Rheinland-Pfalz die Weichen dafür gestellt worden. „Wir haben bereits vor über 20 Jahren als erstes Bundesland ein Ganztagsausbauprogramm gestartet und mittlerweile über 1,6 Milliarden Euro in diesen Bereich investiert. Deshalb freut es mich sehr, dass wir unsere Ganztagsoffensive jetzt mit weiteren mehr als 130 Millionen Euro an Bundesmitteln unterstützen können. Wir werden dafür sorgen, dass dieses Geld ganz schnell da ankommt, wo es gebraucht wird – nämlich überall dort, wo der Bedarf an hochwertigen Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter besteht, z.B. an unseren mittlerweile 976 Grund- und Förderschulen mit Ganztagsangeboten, die von Kindern im Grundschulalter besucht werden“, versprach Hubig.

Die genau 132,5 Millionen Euro sind der Landesanteil aus dem Ganztagsfinanzhilfegesetz des Bundes, das insgesamt rund 2,75 Milliarden Euro umfasst. Den Trägern wird nun die landeseigene Förderrichtlinie zur Verfügung gestellt, welche die Einzelheiten des Verfahrens zur Durchführung des Investitionsprogramms regelt. Die 41 Jugendämter im Land erhalten dafür jeweils einen Budgetrahmen und können auf Basis ihrer Bedarfsplanung zusammen mit den (Schul-)Trägern vor Ort Maßnahmen benennen, die mit den Mitteln gefördert werden sollen. Nach anschließender Prüfung durch Bildungsministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) können die Mittel beantragt werden. Das Programm läuft bis Jahresende 2027.

„Mit der schnellen Verteilung der Basismittel behalten wir unser hohes Tempo und unsere hohe Qualität beim Ausbau des Ganztagesangebots bei“, betonte Hubig und nannte zugleich eine Reihe von Projekten, für die Basismittel eingesetzt werden können. „Damit können Schulgebäude um spezielle Ganztagräume erweitert werden, zum Beispiel Spiel- und Ruhezimmer oder Werkstätten. Natürlich können die Gelder auch für Mensen und Küchen sowie deren technische Geräte eingesetzt werden. Selbst energetische Sanierungen von Fassaden oder der Ausbau von Schulhöfen mit Spiel- und Klettergeräten sind mit Basismitteln möglich. Alles mit dem Ziel, den quantitativen und qualitativen Ausbau weiter voranzutreiben.“ Die Maßnahmen des Investitionsprogramm Ganztagsausbau müssen bis Jahresende 2027 abgeschlossen sein, der Eigenanteil der kommunalen Träger liegt bei 30 Prozent. Auch die Neufassung der Schulbaurichtlinie schafft gute Rahmenbedingungen, um den Schulbau flexibler und zukunftsfähig zu gestalten und dabei den Ganztag in den Blick zu nehmen.

„Die zusätzlichen Basismittel setzen wir zielgenau ein, um unser schon jetzt gutes Ganztagsangebot weiter zu verbessern“, erklärte Ministerin Hubig weiter. „Denn Ganztagsschulen sind bildungs- und sozialpolitisch von unschätzbarem Wert. Sie fördern Schülerinnen und Schüler individuell in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie sorgen dafür, dass Eltern Familienleben und Berufstätigkeit besser unter einen Hut bringen können. Deshalb haben wir mit dem Ganztagsausbau so früh begonnen und ihn konsequent weiterverfolgt. Mittlerweile gibt es in jeder der 170 Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städte und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz mindestens ein Ganztagsangebot im Grundschulbereich.“ Dabei würden alle Schritte eng mit der kommunalen Familie und den Trägern abgestimmt: „Seit Mai 2022 ist eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet, der neben Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Bildung und der kommunalen Spitzenverbände auch Vertreterinnen und Vertreter der Jugendämter sowie der Schulverwaltungen angehören.“

Bei den neuen 132,5 Millionen Euro muss es übrigens nicht bleiben. Ergänzt werden diese Basismittel durch Reste aus dem vorherigen Investitionsprogramm. Falls Länder bis zum Abschluss des Investitionsprogramms weitere „Beschleunigungsmittel“ an den Bund zurückzahlen sollten, so werden diese ebenfalls auf die Basismittel aufgeschlagen und auf die Länder verteilt. Hinzukommen werden Mittel aus dem Landesschulbauprogramm, aus dem weiterhin auch ganztagsspezifische Investitionsmaßnahmen gefördert werden.

1.256 Schulen in Rheinland-Pfalz haben im Schuljahr 2022/2023 bereits Ganztagsangebote, sei es als Ganztagsschule in verpflichtender Form, in Angebotsform oder in offener Form. Dies sind über 84 Prozent der allgemeinbildenden Schulen. Bei den Grundschulen sind es sogar über 88 Prozent. Hinzu kommen noch Hortplätze für schulpflichtige Kinder, die einen wichtigen Beitrag für die Gewährleistung der Ganztagsbetreuung leisten. „Das zeigt, dass wir in Rheinland-Pfalz bereits gut auf den Anspruch auf Ganztagsbetreuung, der ab 2026 schrittweise gelten wird, vorbereitet sind“, so die Ministerin abschließend.

Alle Informationen zur Förderrichtlinie finden sich unter ganztagsschule.bildung-rp.de/rechtsanspruch-ganztag/basismittel.

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